Software-Lizenzvereinbarung Software in Produkten von Linksys: _____________________________________________________________________________ Dieses Produkt von Cisco-Linksys, LLC oder von einem der Zweigunternehmen, Cisco Systems-Linksys (Asien) Pte Ltd. oder Cisco-Linksys K.K. („Linksys“), enthält Software (einschließlich Firmware) von Linksys und Zulieferern von Linksys und möglicherweise auch Software von der Open-Source-Community. Jede Software von Linksys und von Zulieferern von Linksys ist unter der in Anhang 1 aufgeführten Linksys Software-Lizenzvereinbarung lizenziert. Bei der Installation der Software werden Sie u. U. dazu aufgefordert, die Linksys Software-Lizenzvereinbarung zu lesen und zu bestätigen. Jede Software der Open-Source-Community ist unter den spezifischen Lizenzbedingungen für diese Software, die Sie auf www.linksys.com/gpl oder in Anhang 2 finden, lizenziert. Wenn Sie gemäß diesen spezifischen Lizenzbedingungen zum Erhalt des Quellcodes solcher Software berechtigt sind, erhalten Sie diesen Quellcode auf Anfrage mindestens drei Jahre ab Erwerb des Produkts bei Linksys gegen Gebühr; alternativ können Sie den Quellcode unter www.linksys.com/gpl herunterladen. Die genauen Lizenzbedingungen und weitere Informationen zu Open-Source-Software in Produkten von Linksys erhalten Sie auf der Linksys Website unter www.linksys.com/gpl/ oder, soweit zutreffend, in Anhang 2. DURCH HERUNTERLADEN ODER INSTALLIEREN DER SOFTWARE BZW. DURCH NUTZUNG DES PRODUKTS, DAS DIE SOFTWARE ENTHÄLT, VERPFLICHTEN SIE SICH ZUR EINHALTUNG DIESER SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG. WENN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN. SIE KÖNNEN UNBENUTZTE SOFTWARE (ODER DAS UNBENUTZTE PRODUKT, FALLS DIE SOFTWARE ALS TEIL EINES ANDEREN PRODUKTS GELIEFERT WIRD) GEMÄSS DEN RÜCKGABERICHTLINIEN DER PARTEI, VON DER SIE EIN SOLCHES PRODUKT ODER SOLCHE SOFTWARE GEKAUFT HABEN, BIS ZU 30 TAGE NACH DEM KAUF GEGEN RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES ZURÜCKGEBEN. Software-Lizenzen: _____________________________________________________________________________ Die Software-Lizenzen für Software von Linksys sind auf der Linksys Website unter www.linksys.com bzw. www.linksys.com/gpl/ erhältlich. Der Einfachheit halber enthalten unten stehende Anhänge eine Kopie der Linksys Software-Lizenzvereinbarung sowie die allgemeine Open-Source-Lizenz für Open-Source-Software, die in Produkten von Linksys enthalten ist. Anhang 1 Linksys Software-Lizenzvereinbarung DIES IST EINE LIZENZVEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND CISCO-LINKSYS, LLC ODER DEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN CISCO SYSTEMS-LINKSYS (ASIA) PTE LTD. ODER CISCO-LINKSYS K.K. („LINKSYS“) ANSTELLE VON CISCO-LINKSYS, LLC. DURCH HERUNTERLADEN ODER INSTALLIEREN DER SOFTWARE BZW. DURCH BENUTZEN DES PRODUKTS, DAS DIE SOFTWARE ENTHÄLT, ERKLÄREN SIE SICH AN DIESE LIZENZVEREINBARUNG GEBUNDEN. WENN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN. SIE KÖNNEN UNBENUTZTE SOFTWARE (ODER DAS UNBENUTZTE PRODUKT, FALLS DIE SOFTWARE ALS TEIL EINES ANDEREN PRODUKTS GELIEFERT WIRD) GEMÄSS DEN RÜCKGABERICHTLINIEN DER PARTEI, VON DER SIE EIN SOLCHES PRODUKT ODER SOLCHE SOFTWARE GEKAUFT HABEN, BIS ZU 30 TAGE NACH DEM KAUF GEGEN RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES ZURÜCKGEBEN. Lizenz. Gemäß den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung gewährt Linksys dem ursprünglichen Endbenutzer („Ihnen“), der das Linksys Produkt erwirbt, das die Software enthält, eine nicht exklusive Lizenz zur Verwendung der Software ausschließlich als integrierte Software in einem solchen Produkt oder (falls durch die jeweilige Dokumentation berechtigt) für die Kommunikation mit einem solchen Produkt. Diese Lizenz darf nicht unterlizenziert werden und ist nur auf eine Person oder Institution übertragbar, an die Sie die Eigentumsrechte des gesamten Linksys Produkts übertragen, das die Software enthält, vorausgesetzt, dass Sie alle Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung auf Dauer übertragen und keine vollständigen Kopien oder Teilkopien der Software behalten und der Empfänger den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung zustimmt. Die „Software“ umfasst, und diese Lizenzvereinbarung ist anwendbar auf (a) die Software von Linksys oder Zulieferern von Linksys, die in oder mit dem jeweiligen Linksys Produkt geliefert wird, und (b) alle Aktualisierungen, Patches oder veränderte Versionen („Aktualisierungen“) bzw. Sicherungskopien der Software, die Ihnen von Linksys oder einem autorisierten Händler geliefert werden, vorausgesetzt, dass Sie bereits über eine gültige Lizenz für die ursprüngliche Software verfügen und die entsprechende Gebühr für die Aktualisierung bezahlt haben. Geheimhaltung. Die Software und Dokumentation enthalten Betriebsgeheimnisse und/oder urheberrechtlich geschützte Materialien von Linksys oder Zulieferern von Linksys. Es ist Ihnen untersagt, die Software zu kopieren oder zu verändern, sie zu dekompilieren, zu entschlüsseln, zurückzuentwickeln oder zu disassemblieren (außer im Rahmen der ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmungen, unbeschadet dieser Regelung), und Sie dürfen solche Betriebsgeheimnisse oder urheberrechtlich geschützten Materialien keiner dritten Partei in jeglicher Form bekannt geben oder zur Verfügung stellen. Eigentumsrecht und Eigentum an der Software und Dokumentation als Ganzes und in Teilen verbleiben ausschließlich bei Linksys oder den Zulieferern von Linksys. Datenerfassung und -verarbeitung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Linksys und/oder dessen Tochterunternehmen von Zeit zu Zeit Daten zu Ihrem Produkt und/oder der Software von Linksys und Ihrer Benutzung derselben erfassen und verarbeiten dürfen, (i) so dass Linksys Ihnen Aktualisierungen zur Verfügung stellen kann; (ii) um sicherzustellen, dass Ihr Produkt und/oder die Software von Linksys mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung konform sind; (iii) damit Linksys seine Technologie-Produkte und -Dienste für Sie und andere Kunden von Linksys optimieren kann; (iv) damit Linksys alle Bestimmungen etwaiger Vereinbarungen mit Drittparteien in Bezug auf Ihr Produkt und/oder die Software von Linksys einhalten kann; und/oder (v) damit Linksys alle geltenden Gesetze und Bestimmungen sowie Anforderungen von Aufsichts- und Regierungsbehörden erfüllen kann. Linksys und/oder dessen Tochterunternehmen dürfen diese Daten erfassen und verarbeiten, müssen aber gewährleisten, dass dadurch keine Rückschlüsse auf Ihre Identität gezogen werden können. Mit der Verwendung eines Produkts und/oder einer Software von Linksys stimmen Sie den Vereinbarungen von Linksys und/oder dessen Tochterunternehmen zur Erfassung und Nutzung dieser Daten zu. Kunden aus dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) stimmen zu, dass diese Informationen an Stellen außerhalb des EWR weitergegeben werden dürfen. Software-Aktualisierungen etc. Wenn die Software Aktualisierungen zulässt, können Sie entscheiden, ob Sie diese entweder automatisch oder manuell erhalten möchten. Wenn Sie sich für manuelle Aktualisierungen entschieden haben oder gar keine Aktualisierungen sowie Aktualisierungsnachrichten erhalten möchten, ist Ihr Produkt und/oder die Software von Linksys ggf. nicht mehr vor Sicherheitsbedrohungen geschützt, und/oder Funktionen Ihres Produkts und/oder der Software stehen eventuell nicht mehr zur Verfügung. In einigen Fällen nimmt Linksys automatische Aktualisierungen vor, um Gesetzesänderungen zu entsprechen, rechtliche Bestimmungen oder Bestimmungen von Behörden zu erfüllen oder um die Bestimmungen von Vereinbarungen mit Drittparteien in Bezug auf das Produkt und/oder die Software einzuhalten. Sie werden über alle Ihnen zur Verfügung stehenden Aktualisierungen benachrichtigt. Die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gelten für alle Aktualisierungen, es sei denn, die Aktualisierung ist mit einer separaten Lizenz ausgestattet. In diesem Falle gelten die Bedingungen dieser Lizenz. Open-Source-Software. In dieser Software integrierter GPL-Quellcode oder anderer Open-Source-Code und die Open-Source-Lizenz für solche Quellcodes stehen zum kostenlosen Herunterladen unter http://www.linksys.com/gpl zur Verfügung. Wenn Sie eine Kopie des in dieser Software verwendeten GPL-Quellcodes oder eines anderen Open-Source-Codes auf einer CD wünschen, sendet Linksys Ihnen auf Anfrage eine CD mit diesem Code für US $ 9,99 zuzüglich Versandkosten zu. Laufzeit und Beendigung der Vereinbarung. Sie können diese Vereinbarung jederzeit beenden, indem Sie alle Kopien der Software und Dokumentation vernichten. Ihre Rechte im Rahmen dieser Lizenz werden automatisch und ohne Ankündigung durch Linksys beendet, wenn Sie gegen eine Vertragsbedingung verstoßen. Eingeschränkte Garantie. Die im Benutzerhandbuch für das jeweilige Linksys Produkt festgelegten Garantiebedingungen und der Garantiezeitraum gelten auch für die Software. Haftungsausschluss. LINKSYS UND DIE ZULIEFERER VON LINKSYS SCHLIESSEN JEGLICHE HAFTUNG FÜR VERLOREN GEGANGENE DATEN, ENTGANGENE EINNAHMEN, ENTGANGENE GEWINNE ODER SONSTIGE SCHÄDEN BESONDERER, INDIREKTER, MITTELBARER ODER ZUFÄLLIGER ART ODER STRAFSCHADENSERSATZ AUS, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), DIE SICH AUS DER VERWENDUNG BZW. DER NICHTVERWENDBARKEIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER MIT DIESER ZUSAMMENHÄNGEN, AUCH WENN LINKSYS AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE HAFTUNG VON LINKSYS IST STETS AUF DEN FÜR DAS PRODUKT GEZAHLTEN BETRAG BESCHRÄNKT. Die oben genannten Beschränkungen gelten auch dann, wenn eine in dieser Vereinbarung aufgeführte Gewährleistung oder Zusicherung ihren wesentlichen Zweck verfehlt. Einige Gerichtsbarkeiten gestatten keinen Ausschluss von bzw. keine Beschränkungen auf zufällige/n oder Folgeschäden; die oben genannte Beschränkung oder der oben genannte Ausschluss finden daher unter Umständen auf Sie keine Anwendung. Export. Software, einschließlich technischer Daten, kann den Ausfuhrbeschränkungen und Exportvorschriften der USA und/oder den Export- oder Importvorschriften in anderen Ländern unterliegen. Sie erklären sich damit einverstanden, sich an diese Gesetze und Vorschriften zu halten. Endbenutzer, die der US-Regierung angehören. Die Software und Dokumentation sind entsprechend 48 CFR § 2.101 und 48 CFR § 12.212 kommerzielle Produkte. Alle Benutzer der US-Regierung erwerben die Software und Dokumentation nur mit den Rechten gemäß dieser Vereinbarung, die auf regierungsunabhängige Benutzer zutreffen. Allgemeine Bestimmungen. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien; die Anwendung kollisionsrechtlicher Vorschriften ist ausgeschlossen. Diese Vereinbarung unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenverkauf. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang gültig. Diese Lizenzvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich der Software dar und tritt an die Stelle aller abweichenden oder zusätzlichen Vereinbarungen. ENDE ANHANG 1 Anhang 2 Wenn dieses Produkt von Linksys unter Version 2 der „GNU General Public License“ lizenzierte Software enthält, so unterliegt diese Open-Source-Software den in Anhang 2 aufgeführten Lizenzbedingungen. Die in Anhang 2 aufgeführten Lizenzbedingungen sind der folgenden Website entnommen: http://www.gnu.de/documents/gpl.de.html. Die offizielle englische Fassung finden Sie unter http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html. _____________________________________________________________________________ GNU GENERAL PUBLIC LICENSE Version 2, Juni 1991 Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc. 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht erlaubt. Vorwort Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen, dass die Software für alle Benutzer frei ist. Diese Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Lesser General Public License, der Kleineren Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz.) Die Bezeichnung „freie“ Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), und die Möglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen – und dass Sie wissen, dass Sie dies alles tun dürfen. Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern. Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen Bezahlung – Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen. Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern. Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüber hinaus sicherstellen, dass jeder erfährt, dass für diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass sie nicht das Original erhalten haben, damit von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen. Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, dass Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizenzieren – mit dem Ergebnis, dass das Programm proprietär würde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder für freie Nutzung durch jedermann lizenziert werden muss oder überhaupt nicht lizenziert werden darf. Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung: BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND BEARBEITUNG 0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, bei dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, dass das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Im Folgenden wird jedes derartige Programm oder Werk als „das Programm“ bezeichnet; die Formulierung „auf dem Programm basierendes Werk“ bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im Folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als „Bearbeitung“ eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im Folgenden als „Sie“ angesprochen. Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die Ausführung des Programms erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab. 1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und des Weiteren allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen. Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm anbieten. 2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im Folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden: a) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist. b) Sie müssen dafür sorgen, dass jedes von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Werk, das das Programm oder Teile davon vollständig oder teilweise enthält bzw. vollständig oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, als Ganzes gemäß den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung ohne Gebühr für alle Dritten lizenziert wird. c) Liest das bearbeitete Programm für gewöhnlich Befehle ein, wenn es ausgeführt wird, müssen Sie dafür sorgen, dass es beim Start für eine solche interaktive Verwendung eine Meldung druckt oder ausgibt. Diese Meldung muss einen entsprechenden Vermerk zum Urheberrecht enthalten und deutlich machen, dass es keine Gewährleistung gibt (oder andernfalls, dass Sie Garantie leisten); außerdem muss der Benutzer darüber informiert werden, dass er das Programm gemäß diesen Bedingungen verbreiten kann, und erfahren, wie er eine Kopie dieser Lizenz anzeigen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben.) Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Werkes nicht von dem Programm abgeleitet sind und objektiv als unabhängige und eigenständige Werke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenständige Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann muss die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor. Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Werke streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr besteht die Absicht darin, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken auszuüben, die auf dem Programm basieren oder unter seiner Verwendung zusammengestellt worden sind. Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Werkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz. 3. Sie dürfen das Programm (oder ein nach Abschnitt 2 auf dem Programm basierendes Werk) als Objektcode oder in ausführbarer Form gemäß den Bedingungen in Paragraph 1 und 2 kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, Sie befolgen eine der folgenden Vorgehensweisen: a) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muss. Oder: b) Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quellcodes zur Verfügung zu stellen – zu nicht höheren Kosten als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen –, wobei der Quellcode gemäß den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird; oder c) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.) Unter dem Quellcode eines Werkes wird diejenige Form des Werkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Bei ausführbaren Programmen bezeichnet „der vollständige Quellcode“ den Quellcode aller im Programm enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie die zur Kompilierung und Installation des ausführbaren Programms verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quellcode nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise entweder als Quellcode oder in binärer Form zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft – es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm. Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quellcode als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objectcode zu kopieren. 4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen. 5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gewährt Ihnen nur diese Lizenz das Recht, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Werks. 6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen. 7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten. Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im Übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten. Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss. Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird. 8. Wenn die Verbreitung und/oder die Nutzung des Programms in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Länder ausgeschlossen werden, so dass die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben. 9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden. Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder „jeder späteren Version“ („any later version“) unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. 10. Wenn Sie Teile des Programms in anderen freien Programmen verwenden möchten, deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind, bitten Sie den Autor schriftlich um Erlaubnis. Für Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet, zum einen den freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im Allgemeinen zu fördern. KEINE GEWÄHRLEISTUNG 11. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, GIBT ES FÜR DIESES PROGRAMM KEINE GEWÄHRLEISTUNG, DA ES KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD. SOFERN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH BESTÄTIGT, STELLEN DIE COPYRIGHT-INHABER UND/ODER DRITTE DAS PROGRAMM SO ZUR VERFÜGUNG, OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS VOLLE RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT HERAUSSTELLEN, LIEGEN DIE KOSTEN FÜR EINEN NOTWENDIGEN SERVICE BZW. EINE ERFORDERLICHE REPARATUR ODER KORREKTUR BEI IHNEN. 12. IN KEINEM FALL, AUSSER WENN DURCH GELTENDES RECHT GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST IRGENDEIN COPYRIGHT-INHABER ODER IRGENDEIN DRITTER, DER DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER VERBREITET, IHNEN GEGENÜBER FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER ALLGEMEINER ODER SPEZIELLER SCHÄDEN, ZUFÄLLIGER SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER VERWENDUNG BZW. DER NICHTVERWENDBARKEIT DES PROGRAMMS FOLGEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE, FEHLERHAFTE VERARBEITUNG VON DATEN, VERLUSTE, DIE VON IHNEN ODER ANDEREN GETRAGEN WERDEN MÜSSEN, ODER DER INKOMPATIBILITÄT DES PROGRAMMS MIT IRGENDEINEM ANDEREN PROGRAMM), SELBST WENN DIESER COPYRIGHT-INHABER ODER DIESER DRITTE VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WORDEN IST. ENDE DER BEDINGUNGEN ENDE VON ANHANG 2 Software-Lizenzvereinbarung 9800-00191 Überarbeitung C